Veröffentlicht am 23.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossAbschlussprüfer arbeiten manchmal vergeblich und manchmal umsonst - manchmal auch beides. Die US-Börsenaufsicht SEC hat das Verfahren gegen die big-four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in den USA gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe des Honorars (USD Mio. 4,7) plus Zinsen (USD Mio. 0,6) plus einer Strafzahlung in Höhe von USD Mio. 1,0 eingestellt (US-SEC, Order Aug. 15, 2017 - 34-81396). Das Verfahren gegen den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer wurde gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von TUSD 25 und einem zweijährigen Berufsverbot eingestellt. Der Grund: bei der Prüfung der Saldenvorträge der in den USA börsenotierten Miller Energy Resources Inc. für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 hätte den Abschlussprüfern eine Überbewertung des Anlagevermögens auffallen müssen.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
WirtschaftsrechtBilanzrechtRechnungswesenComplianceHandels- und GesellschaftsrechtÖffentliches WirtschaftsrechtWeitere Themen4215 Aufrufe