Veröffentlicht am 08.02.2011 von Hans-Otto BurschelAus dem Familiengesetzbuch der DDR: § 24 Grundsätze. (1) Eine Ehe darf nur geschieden werden, wenn das Gericht festgestellt hat, daß solche ernstlichen Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
EhescheidungDDRFamilienrecht3296 Aufrufe