Veröffentlicht am 04.11.2014 von Hans-Otto BurschelFrau F heiratete 2001 in Nigeria M1. F glaubte irrig, dass es einer formellen Anerkennung der Eheschließung in Deutschland bedürfe. In dem Irrglauben in Deutschland nicht wirksam verheiratet zu ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Familienrecht3492 Aufrufe