Veröffentlicht am 16.05.2011 von Carsten Krumm§ 315 b StGB, der den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr unter Strafe stellt, behandelt auch, wenn verlorene Gegenstände oder Fahrzeugteile nicht von der Fahrbahn entfernt werden. Die ... Weiterlesen
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Ewald TernigGastbeitragStrafrechtVerkehrsrecht6083 Aufrufe