Veröffentlicht am 17.02.2011 von Hans-Otto BurschelWegen eines offensichtlichen Schreibfehlers wird der Beschluss vom (vorgeblich) 10.12.2011 dahingehend berichtigt, dass er nicht am 10.12.2011, sondern am 10.02 2011 erlassen wurde. Klingt blöd ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
BerichtigungsbeschlussFamilienrecht3250 Aufrufe