Veröffentlicht am 01.12.2011 von Hans-Otto BurschelDie Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand. Der Ehemann ist Alleineigentümer eines Grundstücks (Verkehrswert 426.000 €). Weiteres nennenswertes Vermögen hat er nicht. Zur Absicherung eines ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Familienrecht4623 Aufrufe