Veröffentlicht am 31.07.2012 von Hans-Otto BurschelEin verbeamtetes Lehrehepaar lässt sich scheiden. Sie hat während der Ehezeit beamtenrechtliche Anrechte Höhe von 1.804,25 € , Ausgleichswert also 902,13 € € (korrespondierender Kapitalwert 211. ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
VersorgungsausgleichFamilienrecht8858 Aufrufe