Veröffentlicht am 08.02.2011 von Hans-Otto Burschel![Bild von Hopper Bild von Hopper](https://community.beck.de/files/styles/rounded_img/public/pictures/picture-218.jpg?itok=RBQ9xh6B)
Aus dem Familiengesetzbuch der DDR: § 24 Grundsätze. (1) Eine Ehe darf nur geschieden werden, wenn das Gericht festgestellt hat, daß solche ernstlichen Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
EhescheidungDDRFamilienrecht3274 Aufrufe