Veröffentlicht am 03.04.2012 von Hans-Otto BurschelFür ihre Tochter bestimmten die verheirateten Eltern den Familiennamen der Mutter zum Geburtsnamen und erklärten, das Kind solle die Vornamen „ Clara Elisabeth Bock “ erhalten. Der Name „Bock“ ... Weiterlesen
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Namensrechtelterliche SorgeFamilienrecht9382 Aufrufe