Veröffentlicht am 16.05.2011 von Carsten Krumm![Bild von Carsten.Krumm Bild von Carsten.Krumm](https://community.beck.de/files/styles/rounded_img/public/pictures/picture-56-1618700025.jpg?itok=JXCdg49r)
§ 315 b StGB, der den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr unter Strafe stellt, behandelt auch, wenn verlorene Gegenstände oder Fahrzeugteile nicht von der Fahrbahn entfernt werden. Die ... Weiterlesen
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Ewald TernigGastbeitragStrafrechtVerkehrsrecht6011 Aufrufe