Veröffentlicht am 02.12.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsDie "Diesel-Affäre" beschäftigt nicht nur die ordentlichen Gerichte in Zivil- und Strafsachen, sondern auch die Arbeitsgerichte. Das für den VW-Hauptsitz in Wolfsburg zuständige ArbG Braunschweig hat in der vergangenen Woche über die Kündigungsschutzklage eines VW-Angestellten und die auf Schadensersatz gerichtete Widerklage der Volkswagen AG verhandelt und entschieden.Weiterlesen
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