Veröffentlicht am 28.02.2020 von Carsten KrummAuf den Namen kommt es gar nicht an. Unter dem OWi-Urteil der Richterin konnte man aber nur 2 Buchstaben ihrer Unterschrift erkennen. Nicht viel - aber trotzdem ok. Meint das OLG Brandenburg: a ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Verkehrsrecht1872 Aufrufe