Veröffentlicht am 28.10.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsIm zweiten Anlauf blieb die Kündigungsschutzklage einer Sparkassen-Angestellten gegen ihre Verdachtskündigung beim LAG Hamm ohne Erfolg. Das erste Berufungsverfahren hatte die 54-Jährige noch gewonnen; nachdem das BAG aber das Berufungsurteil aufgehoben hatte (BAG, Urt. vom 25.4.2018 - 2 AZR 611/17, NZA 2018, 1405), obsiegte im erneuten Berufungsverfahren nun die beklagte Arbeitgeberin.Weiterlesen
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