Veröffentlicht am 18.03.2020 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Nur der rechtliche Vater schenkt und vererbt steuerlich günstiger. Der biologische Vater hat keinen Anspruch auf eine Besteuerung seiner Zuwendungen nach der günstigeren Steuerklasse I (§ 15 Abs ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 12.03.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Die günstige Steuerklasse I bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbStG) gilt auch bei einer Schenkung des leiblichen (biologischen) Vaters - auch, wenn dieser nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Urteil v. 15.12.2016 - 1 K 1507/16, aufgehoben durch Rev. BFH, Urteil v. 05.12.2019 - II R 5/17). Eine Vervielfältigung von Steuervergünstigungen ist damit nicht möglich.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 26.02.2020 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Das Verbot der der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig . Das BVerfG hat § 217 StGB daher für nichtig erklärt (BVerfG, Urteil v. 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15, 2 BvR ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 31.01.2020 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Die Bemessung der Rückstellungen für evtl. Rücknahmeverpflichtungen gegenüber Verbrauchern (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) gehört zu den schwierigen Ermessensentscheidungen bei der ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 18.12.2019 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Bekommen wir jetzt italienische Verhältnisse im deutschen Einzelhandel? Ab 1. Januar 2020 besteht die Pflicht dem Kunden auch einen Beleg aufzudrängen ( § 146a Abs. 2 Satz 1 AO ). Wir erinnern ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 08.12.2019 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Dauerdefizitäre Betriebe der Öffentlichen Hand sind eine Herausforderung: zunächst für deren Finanzreferent/innen (Kämmerer, Finanzminister/innen), dann für die Rechtsaufsicht. Bald könnten sie ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 30.11.2019 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Gutscheine gelten als die klassischen Verlegenheitsgeschenke . Erstmals in diesem Jahr könnten sie auch in der Buchhaltung für Verlegenheit sorgen: mit § 3 Abs. 13 bis 15 UStG hat der ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 29.11.2019 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Das Schreiben der bundesdeutschen Finanzverwaltung zu den "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 21.11.2019 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG gehört zu den "Kopfschmerzregelungen" im Steuerrecht: dreimal gelesen, dann immer noch unsicher, welcher Steuersatz im konkreten Fall anzuwenden ist? Der Bundesfinanzhof ( ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 24.06.2019 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Was sind die drei schlechtesten Berufe auf Partys? - Einem Bonmot nach: (1) Arzt/Ärztin ("bei mir zwickt es da - was kann ich machen?"); (2) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (Rechtsberatung ohne ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 26.02.2019 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Manchmal stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) sogar den Ersteller von Jahresabschlüssen vor neue Herausforderungen. Mit Urteil vom 19.02.2019 urteilte das BAG zum Verfall von Resturlaubsansprüchen nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG (Az. 9 AZR 541/15). Da stellt sich der Jahresabschlussersteller die Frage: wie damit in der Bilanz umgehen?Weiterlesen

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Veröffentlicht am 25.02.2019 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Für Sozietäten gilt: Der Antrag auf Gewinnfeststellung betrifft ein Rechtsverhältnis i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO. Das Rechtsschutzbedürfnis daran erlischt für vorhergehende Jahre nicht durch einen nachfolgenden Auflösungsbeschluss, entschied der BGH (Urteil vom 22.01.2019 – II ZR 59/18). Freiberufler sind daher gut beraten, auch die Methode der Gewinnermittlung, die Fälligkeit und die Auszahlung der Gewinnanteile vertraglich zu regeln.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 19.01.2019 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Wenn der Gesetzgeber unklare Rechtsbegriffe verwendet, muss sich niemand wundern, dass die Rechtsanwender bis an die Grenze des möglichen Wortsinns gehen. Juristen nennen das grammatische Auslegung. Die Tagespresse titelt wahlweise "kreative Buchführung" oder "Bilanzierungstricks". Laut Berichterstattung in den Medien hatte die Bundesvereinigung der Freien Wähler 2015 rund 1,47 Millionen Euro in deutsche Staatsanleihen investiert und sich bereits nach wenigen Tagen wieder zurückzahlen lassen. Nach Aussage des für die Finanzen zuständigen stellvertretenden Bundesvorsitzenden, Manfred Petry, handelte es sich um die Anlage vorübergehend nicht benötigter Liquidität. Die 'Fünfte Gewalt' urteilte jedoch bereits: da ist die Erschleichung von Parteienfinanzierung zu besorgen. Ein genauer Blick ins Parteiengesetz aber zeigt: die Freien Wähler haben kreative Gesetzesauslegung betrieben. Denn die Rückzahlung einer Forderung ist keine empfangene 'Leistung', sondern größtenteils 'Vermögensumschichtung'.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 12.01.2019 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Für teilweise rechtswidrig hat das OVG Niedersachsen Beitragsbescheide der Industrie- und Handelskammern Lüneburg-Wolfsburg und Braunschweig befunden (OVG Niedersachsen, Urteile vom 17.09.2018 - 8 LB 128/17 [BVerwG 10 C 8.18], 8 LB 129/17 [BVerwG 10 C 9.18], 8 LB 130/17 [BVerwG 10 C 7.18]). Die zugrunde liegenden Wirtschaftspläne seien rechtswidrig ermittel worden. Daher seien auch darauf aufbauenden Gebührenbescheide rechtswidrig. Da die IHK der Aufsicht durch das Niedersächsische Wirtschaftsministerium unterstehen, stellt sich die Frage, warum die Verstöße gegen das Haushaltsrecht nicht erkannt wurden?Weiterlesen

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Veröffentlicht am 06.01.2019 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

In keinem Posten zeigt sich der Mangel an Legaldefinitionen im deutschen Bilanzrecht deutlicher als bei den immateriellen Vermögensgegenständen . Das deutsche HGB räumt zwar in § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ein. Anders als im IFRS fehlt aber im HGB eine Definition, was denn ein Vermögensgegenstand ist? Das könnte bald die Tattoo-Studios in Deutschland kreditwürdiger machen, weil sie ihre Urheberrechte als immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktivieren könnten. Dann wird aus dem Urheberrechtsproblem „Tattoo“ schnell eine Bilanzierungsfrage.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 05.01.2019 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Die Katze lässt das Maus nicht – und weil sie es nicht lassen kann, gibt es manchmal etwas auf die Pfoten. Ein Steuerberater in Nordrhein-Westfalen hatte seine Einzelkanzlei an eine andere Gesellschaft verkauft, nahm aber einen Teil seines Mandantenstamms, eröffnete in zeitlichen Zusammenhang und örtlicher Nähe seine Kanzlei wieder. Dann gibt es aber keine Tarifvergünstigung bei der Steuer. Der BFH entschied, dass die tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis (§ 18 Abs. 3 i.V.m. § 34 EStG) voraussetzt, dass der Berufsträger die wesentlichen Vermögenswerten Grundlagen entgeltlich und definitiv auf einen anderen überträgt (BFH, Urteil v. 21.08.2018 – VIII R 2/15). Hierzu muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellen.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 04.01.2019 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Die Tagespresse sieht gar eine Verschwörung zur Re-Japanisierung des Nissan-Konzerns, die Tokioter Staatsanwaltschaft sieht eine Straftat. Bilanzrechtlich geht es um die Frage: Welche Angaben sind im Anhang, insbesondere gegenüber der Börsenaufsicht, zu machen? Umgerechnet 40 Mio. Euro Vorstandsvergütung für Carlos Ghosn sollen zu Unrecht gegenüber Tokoiter Börse nicht angegeben worden sein. Außerdem sollen Gelder des japanischen Unternehmens unberechtigt an Firmen des Managers geflossen sein. Selbst die Hochzeit mit seiner Frau im Park des Schlosses von Versailles habe er sich vom Unternehmen bezahlen lassen. Als er am 19. November 2018 auf dem Flughafen Tokio-Haneda im Privatjet landete, wurde der Manager des französisch-japanischen Konzerns Renault-Nissan verhaftet.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 19.11.2018 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Was tun gegen den Fachkräftemangel - besonders im Pflegebereich, insbesondere in Ballungsräumen? Eine Ordensgemeinschaft versuchte es in München mit günstigem Wohnraum. Doch das könnte jetzt mit mindestens 25% Lohnsteuer, ggfs. zusätzlichen Beitragen zur gesetzlichen Sozialversicherung belegt werden. Der Lohnsteueraußenprüfer sieht in den günstigen Mieten einen 'geldwerten Vorteil' (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die Ordensgemeinschaft hätte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung lohnsteuerfrei nach § 3 Nr. 16 EStG erstatten können. Auch die KiTa-Gebühren (§ 3 Nr. 33 EStG) ohne Yoga-Kurse (§ 3 Nr. 34 EStG) kann der Arbeitgeber übernehmen. Auch der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung überlassenes Mobilfunkgeräts oder Laptops bei lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Aber der geldwerte Vorteil verbilligten Wohnraums unterliegt der Lohnsteuer und damit grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Für die Lohnsteuerpflicht ist es grundsätzlich unerheblich, in welcher Form der Arbeitnehmer vergütet wird. Grundsätzlich kein geldwerter Vorteil entsteht, wenn der Arbeitgeber Kosten in fast ausschließlich betrieblichem Interessen trägt. Im Pflegebereich muss der Arbeitgeber beispielsweise bestimmte Schutzimpfungen bezahlen, auch Schutzkleidung lösen keinen geldwerten Vorteil aus. Angewendet auf die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen: die Bereitschaftsräume dienen (auch) dem privaten Schlafbedürfnis, vor allem aber der schnellen Verfügbarkeit im Einsatzfall. Dem müsste bei Wohnungen in der Nähe einer Pflegeeinrichtung durch einen angemessenen Abschlag auf die Vergleichsmiete Rechnung getragen werden. Denn der 'Vorteil' mindert sich doch erheblich, wenn der Arbeitnehmer damit rechnen muss, im Notfall als erste/r gerufen zu werden, weil er/sie auf dem Klinikgelände wohnt. Nichts Anderes gilt nach hier vertretener Auffassung, wenn der/die Mitarbeiter/in anders keine Wohnung finden kann. Zu denken wäre beispielsweise an Fachkräfte mit offensichtlichem Migrationshintergrund. Für alle darüber hinaus gehenden Fälle bleibt es nach der derzeit geltenden Rechtslage beim lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. De lege ferenda sollte der Steuergesetzgeber prüfen, ob sich die Attraktivität bestimmter Berufe oder Einsatzorte nicht durch die günstige Überlassung von Wohnraum gefördert werden könnte? Schwesternwohnheime oder Werkswohnungen galten als soziale Errungenschaften. Der geldwerte Vorteil hieraus ließe sich lohnsteuerfrei stellen.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 28.12.2018 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Auch bei einem Dieselfahrverbot muss die Kfz-Steuer in voller Höhe gezahlt werden. Mit dieser Entscheidung hat das FG Hamburg die Klage des Halters eines Dieselfahrzeugs mit der Emissionsklasse Euro 5 zurückgewiesen (FG Hamburg, Urteil vom 14.11.2018 - 4 K 86/18).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 26.12.2018 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Im Zweifel dann doch lieber gleich zum Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt. Ein Grundstücksmakler muss grundsätzlich nicht auf steuerliche Risiken hinweisen, entschied der BGH (Entscheidung v. 12.07.2018 - I ZR 152/17). Ein Grundstücksmakler ist für die Vermittlung von Grundstücken zuständig. Ihn trifft - bei Fehlen einer entsprechenden Vereinbarung grundsätzlich keine vertragliche Nebenpflicht steuerrechtliche Fragen zu prüfen und ggfs. auf die Spektulationsfrist hinzuweisen. Etwas Anderes gilt ausnahmsweise etwa dann wenn der Makler sich hinsichtlich bestimmter Steuerfragen als Fachmann geriert oder wenn er aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls Anlass zu der Vermutung haben muss, seinem Kunden drohe ein Schaden, weil er sich der Gefahr des Entstehens einer besonderen Steuerpflicht nicht bewusst ist.Weiterlesen

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