Veröffentlicht am 11.08.2012 von Carsten Krumm![Bild von Carsten.Krumm Bild von Carsten.Krumm](https://community.beck.de/files/styles/rounded_img/public/pictures/picture-56-1618700025.jpg?itok=JXCdg49r)
Mal wieder etwas aus der Rubrik "Basiswissen" - heute: Heimtücke, § 211 Abs. 2 StGB! Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu ... Weiterlesen
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BGHHeimtückeStrafrechtVerkehrsrecht6622 Aufrufe