Veröffentlicht am 13.04.2010 von Dr. Klaus Lützenkirchen![Bild von Klaus.Luetzenkirchen Bild von Klaus.Luetzenkirchen](https://community.beck.de/files/styles/rounded_img/public/pictures/picture-50.jpg?itok=e-K1Kj62)
Die Schriftform erfordert, dass die Einigung der Parteien über einen Mietvertrag, dessen Laufzeit ein Jahr überschreiten soll, schriftlich dokumentiert wird. Vor diesem Hintergrund wurden ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
SchriftformAnnahmefristMiet- und WEG-Recht9850 Aufrufe