Veröffentlicht am 16.07.2009 von Prof. Dr. Markus StoffelsDer arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet den Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer bei der Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Das gilt anerkanntermaßen ... Weiterlesen
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