Veröffentlicht am 09.08.2012 von Hans-Otto Burschel![Bild von Hopper Bild von Hopper](https://community.beck.de/files/styles/rounded_img/public/pictures/picture-218.jpg?itok=RBQ9xh6B)
Der Vater muss seinen beiden ehelichen Kindern Unterhalt zahlen. Zieht man von seinem Nettoeinkommen die Unterhaltsbeträge ab, so liegt der verbleibende Rest unter dem Nettoeinkommen seiner ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
UnterhaltFamilienrecht6294 Aufrufe