Veröffentlicht am 03.12.2010 von Carsten Krumm![Bild von Carsten.Krumm Bild von Carsten.Krumm](https://community.beck.de/files/styles/rounded_img/public/pictures/picture-56-1618700025.jpg?itok=JXCdg49r)
Wer auspackt und MIttäter nennt wird regelmäßig milder bestraft. Findet der BGH auch (BGH, Beschluss vom 10.11.2010 - 2 StR 523/10 -): "...Die Revision macht zu Recht geltend, das Landgericht ... Weiterlesen
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