Veröffentlicht am 08.07.2009 von Dr. Axel SpiesDas OLG Köln ist der Ansicht, dass das kommerzielle Angebot von WLAN-Sharing gegen die Grundsätze des Wettbewerbsrechts verstößt ( http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/6_U_223_08urteil20090605.... ) - Urteil vom 5. Juni 2009 (Az. 6 U 223/08) -- bestätigend die Entscheidung des LG Köln in der Vorinstanz. Gibt es Kommentare dazu?Weiterlesen
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