Veröffentlicht am 25.11.2009 von Dr. Hans-Jochem MayerEin Zustellungsempfänger einer Klage, der mit dem gewollten Beklagten nicht identisch ist, ein sogenannter Scheinbeklagter, ist verpflichtet, auf den Irrtum hinzuweisen, und darf damit - so das ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
EinzeltätigkeitScheinbeklagterVergütungs- und Kostenrecht6033 Aufrufe