Veröffentlicht am 01.09.2009 von Dr. Klaus Lützenkirchen![Bild von Klaus.Luetzenkirchen Bild von Klaus.Luetzenkirchen](https://community.beck.de/files/styles/rounded_img/public/pictures/picture-50.jpg?itok=e-K1Kj62)
Die (absolut) herrschende Meinung geht davon aus, dass aus der Kautionsabrede ein Aufrechnungsverbot für Gegenforderungen folgt, die nicht unter den Schutzzweck der Kautionsabrede fallen. Dass ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
KautionRückzahlungAufrechnungsverbotMiet- und WEG-Recht67835 Aufrufe